Richard Gutjahr hat mit den zwei Law-Bloggern Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de den E-Postbrief der Deutschen Post auseinandergenommen („Der E-Postbrief – die gelbe Gefahr„):
Anlass meiner Anfrage bei der Deutschen Post war der Start des sog. E-Postbriefes. Die Deutsche Post bringe „das Briefgeheimnis ins Internet“, so der Claim des Gelben Riesen (siehe TV-Werbespot). Große Worte für eine prinzipiell gute Idee: Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.
Was am Ende dieses Morgens für mich vom E-Postbrief übrigblieb? Finger und Tastatur weg:
- Rechtlich knebelt sich der Kunde beispielsweise, werktäglich in seinen Posteingang zu schauen. Somit wäre beispielsweise eine Kündigung während seines Urlaubs rechtens.
- Die Post behält sich vor, Kopien von E-Postbriefen auf undefinierte Zeit vorzuhalten – auch wenn der Kunde den Brief schon gelöscht hat.
- Der E-Postbrief unterliegt nicht dem *Brief*geheimnis. Somit kann ein Polizist aufgrund eines Anfangsverdachts ohne richterliche Verfügung Briefe öffnen.
Richard kommt zu dem Schluss:
Fazit: der E-Postbrief der Deutschen Post ist sicherlich praktisch – aber wie Thomas Stadler bereits sagte: nicht viel sicherer wie eine Postkarte.
Dem schliesse ich mich an und frage mich umgehend? Warum also nicht gleich eine elektronische Postkarte schicken?
Doch wie geht das? Hier also ein Leitfaden zum Schreiben und Versenden von elekronischen Postkarten:
- Einen elektronischen Briefkasten bei einem der zahlreichen *kostenlosen* Anbieter registrieren.
- Mit zu den beliebtesten Anbietern elektronischer Briefkästen gehören Tumblr und Posterous.
- Das Anmeldeverfahren ist in aller Regel wesentlich einfacher als das auch von der Stiftung Warentest kritisierte Anmeldeverfahren bei der Deutschen Post für den E-Postbrief. Die benötigte Zeit liegt beispielsweise bei Tumblr und Posterous im Sekundenbereich.
- Jetzt kann der „Kunde“ loslegen und seine erste Postkarte schreiben. Innerhalb von wenigen Sekunden ist die Postkarte geschrieben und ins Internet versendet!
- Diese elektronische Postkarte kann mit dem Browser, einem beliebigen E-Mailprogramm, oder einer Anwendung (auch beispielsweise auf dem iPhone oder dem iPad) erstellt und versendet werden.
- Die Anmeldung bei einem der Dienste ist – wie bereits erwähnt aber hiernochmals betont – vollkommen kostenlos. Jede einzelne elektronische Postkarte bei einem dieser Anbieter kostet jedoch im Gegenteil zum E-Postbrief Null, Null Null EURO.
So geht es also: Postkarten schreiben ohne E-Postbrief schreiben!
Kein umständliches Anmeldeverfahren, kein lästiges Kopieren, um auch möglichst alle Empfänger zu erreichen! Und keiner der Empfänger benötigt einen Brieföffner:
Drei, Zwei, Eins – Deins!
P.S.: Ich schreibe und verschicke meine elektronischen Postkarten bei Tumblr als Der Taumler.