Glücklicherweise war ich noch nie auf die fehlerhaft arbeitende Arbeitsagentur angewiesen. Aber: Dass diese Agentur im Tiefsten ihres Innern immer noch ein Amt ist, das ist doch keine Neuigkeit. Mit fürchterlicher Regelmäßigkeit gibt es Berichte aus aller Deutschland-Welt (Fernsehen, Radio, Presse, …) über die, gelinde ausgedrückt, miese Performance der Arbeitsagentur.
Dieses Mal ist es der Bundesrechnungshof, der diverse Mängel feststellt:
Der Rechnungshof hatte die Arbeit der Vermittler zwischen Januar 2005 und März 2006 kontrolliert. Die Kritik: In den meisten Fällen hätten die Sachbearbeiter weder Kontoauszüge angefordert noch sich bei Immobilien einen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen lassen, so die Prüfer. Es könne aber ’nicht hingenommen werden, dass die auf einer subjektiven Einschätzung beruhende, pauschale Aussage eines Antragstellers, über kein Vermögen zu verfügen‘ jede Prüfung ausschließe.
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Auch für die Vermittlungstätigkeit gibt es eine schlechte Note. Sie weise ‚zum Teil erhebliche Mängel auf‘, heißt es. Langzeitarbeitslose müssten im Durchschnitt drei Monate warten, ehe der Betreuer ein ‚qualifiziertes Erstgespräch‘ mit ihnen führe. In sieben von zehn Fällen gelinge es auch dann nicht, dem Arbeitslosen eine feste Stelle, eine Ausbildung oder Fortbildung zu verschaffen. Die Arbeitsvermittler würden meist keine eigenen Vermittlungsvorschläge unterbreiten und es außerdem unterlassen, ‚die Ergebnisse von Bewerbungen und Vorstellungen auszuwerten sowie im Bedarfsfall notwendige Eigenbemühungen der Hilfebedürftigen einzufordern.‘
Ach was!? Das ist ja ganz was neues… Und die Arbeitsagentur sieht – natürlich – jede Menge Gründe, die außerhalb ihrer Einflußmöglichkeiten liegen…