Der neue Personalausweis: Probleme und Verwirrung

Seit dem ersten November können Bundesbürger den neuen Personalausweis bestellen. Abgesehen von möglichen Datenschutzbedenken und dem „gehackten Personalausweis“ gibt es seit ein paar Tagen Verwirrungen um die Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Doch wozu haben wir schließlich unsere Ministerien? Genau, damit sie uns Bürger als fleißige, verständige und verständliche Helfer zur Seite stehen. So auch das Bundesministerium des Innern, das prompt die Verwirrungen in Deutsch sich bemühte zu entwirren.

Seit dem ersten November können Bundesbürger den neuen Personalausweis bestellen. Abgesehen von möglichen Datenschutzbedenken und dem „gehackten Personalausweis“ gibt es seit ein paar Tagen Verwirrungen um die Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Doch wozu haben wir schließlich unsere Ministerien? Genau, damit sie uns Bürger als fleißige, verständige und verständliche Helfer zur Seite stehen. So auch das Bundesministerium des Innern, das prompt die Verwirrungen in Deutsch sich bemühte zu entwirren.

Diese EntWirrungen stehen dann auch konsequent zur DesInformation des Bürgers auf dem Personalausweisportal des Ministeriums zum Abrufen mittels dieses Interdingens bereit. Am 19. November verklärte das Bundesministerium des Innern die Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Die VErklärung ist für mich allerdings etwas… verwirrend und veranlasste mich zum Nachdenken und zu Fragen:

Zur Thematik Vor- und Rufnamen in Pass- und Ausweisdokumenten hat es Anfragen von Bürgern gegeben.

Aha. Welche Thematik? Welche Anfragen?

Das Bundesministerium des Innern erklärt die entscheidenden Fakten wie folgt:

Warum sollte sie auch Fakten erklären, die nicht entscheidend sind? Wann hätte das ein Ministerium schon einmal getan außer aus Unkenntnis oder zur Ablenkung?

Nach wie vor werden auf Pässen und Personalausweisen im Feld „Vornamen“, das neben dem Lichtbild abgedruckt ist, alle Vornamen vermerkt, wie sie in der Geburtsurkunde angegeben sind.

Geht’s noch – oder: Geht’s auch in bürgerverständlichem Deutsch? Was bedeutet das?

Keinem der Vornamen wird auf Basis der rechtlichen Grundlage, dass alle in einer Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen gleichberechtigt sind, die Funktion eines „Rufnamens“ zugewiesen.

Geht’s noch – oder: Geht’s auch in bürgerverständlichem Deutsch? Was bedeutet das?

Der üblicherweise gebrauchte Vorname wird aber in jedem Fall mit aufgeführt.

Wenn alle Vornamen aufgeführt werden, dann werden sowieso alle Vornamen aufgeführt, oder? Auch wenn er üblicherweise gebraucht wird (von wem übrigens…).

Der so genannte maschinenlesbare Bereich auf Pässen und Ausweisen darf auch den oder die Vornamen enthalten.

Von wem wird dieser Bereich so genannt? Warum ist dies so wichtig, dass die Nennung erwähnt wird? Wie wird er sonst noch so anders genannt? Was darf der denn sonst noch so enthalten?

Dieser Bereich ist für die schnelle automatisierte Kontrolle durch hoheitliche Stellen – z. B. Grenzkontrollen – und durch Beförderungsunternehmen, die aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zu Kontrollen im internationalen Reiseverkehr verpflichtet sind, vorgesehen.

Geht’s noch – oder: Geht’s auch in bürgerverständlichem Deutsch? Was bedeutet das?

Für das Eröffnen oder Schließen eines Bankkontos, die Ausfertigung von Kraftfahrzeugbriefen oder gar für Bewerbungen ist der maschinenlesbare Bereich nicht relevant.

Warum erklärt das Bundesministerium etwas, das nicht relevant ist? Aber dies muss wohl entscheidend sein (siehe oben).

Nicht-öffentlichen Stellen dienen der Pass und der alte Personalausweis, der bis 31. Oktober 2010 beantragt werden konnte, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ausschließlich als Sichtausweis.

Geht’s noch – oder: Geht’s auch in bürgerverständlichem Deutsch? Wie wäre es diesmal zumindest mit einer einfachen Satzstellung „Subjekt-Prädikat-Objekt“ (SPO)? Was bedeutet das?

Zum Überprüfen der persönlichen Angaben sind die entsprechenden Felder, z. B. „Name“ oder „Vornamen“, vorgesehen.

Welche Felder sind denn noch so dafür „vorgesehen“? Wenn die anderen Felder nicht zum Überprüfen vorgesehen sind, wofür werden sie dann überhaupt benötigt?

Auch beim neuen Personalausweis, der am 1. November 2010 eingeführt wurde und über die freiwillig nutzbare Online-Ausweisfunktion verfügt, werden der oder die Vornamen nicht aus dem maschinenlesbaren Bereich, sondern aus separaten Feldern für die Online-Ausweisfunktion abgerufen.

Geht’s noch – oder: Geht’s auch in bürgerverständlichem Deutsch? Wie wäre es diesmal zumindest mit einer einfachen Satzstellung „Subjekt-Prädikat-Objekt“ (SPO)? Was bedeutet das?

Dort sind generell alle Vornamen – ebenfalls gleichberechtigt und bis zu einer maximalen Länge von 80 Zeichen – abgelegt.

Aha. Generell also. Wann werden nicht alle Vornamen abgelegt?

Die vollständige Darstellung aller Vornamen im maschinenlesbaren Bereich ist aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl nicht in jedem Fall möglich.

Warum hat das Ministerium die Zeichenanzahl dann begrenzt? Wieso wurde dieser maschinenlesbare Bereich so gewählt, dass er begrenzt ist?

In der Vergangenheit konnte zwar auf Wunsch des Ausweisinhabers der üblicherweise gebrauchte Vorname als „Rufname“ in den maschinenlesbaren Bereich übernommen werden, dieses Verfahren hat jedoch zu einer uneinheitlichen Struktur geführt.

Aha. „Uneinheitliche Struktur“? Macht man sowas nicht, um eine Struktur und damit Übersicht in etwas zu bekommen?

Seit Oktober 2010 wird die Zusammensetzung nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, das auf die Empfehlungen der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt zurückgeht.

Um welche Zusammensetzung geht es da? Um die der Vornamen?

Aus den gleichen Gründen sind im maschinenlesbaren Bereich auch keine Umlaute enthalten, sondern deren Umschreibungen.

Keine Umlaute? Wieso nicht? Geht da nur ASCII-8?

Auf diese Weise können Komplikationen im Rahmen von Grenzkontrollen aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen weitestgehend ausgeschlossen werden.

Aha, „können“ – werden also doch nicht? Und von wem? Und außerdem: Welche Komplikationen „können“ denn nicht ausgeschlossen werden? Mit welchen Komplikationen muss ich als Bürger denn im Rahmen von Grenzkontrollen rechnen? Bin ich etwa mit dem neuen Ausweis nicht mehr sicher?

Also irgendwie fühle ich mich deutlich mehr verunsichert denn sicher. Und überhaupt: Was ist denn nun mit den Vor- und Rufnamen in dem neuen Personalausweis? Worauf muss ich achten? Bin ich von dieser Problematik (von der ich nicht weiß, welche sie ist) überhaupt betroffen?

Autor: Frank Hamm

Frank Hamm](https://frank-hamm.com) (* 14. April 1961 in Ingelheim am Rhein) ist ein deutscher Kommunikationsberater, Blogger und Autor. Hamm lebt in der Ortsgemeinde Selzen (Rheinhessen). Im INJELEA-Blog behandelt er seit 2005 Fachliches aus Kommunikation, Produktivität, Kollaboration und Intranets. Als Der Entspannende berichtet Hamm über Wandern, Genuss und Kultur in Deutschland. Sein gleichnamiges Blog gehört zu den etablierten deutschsprachigen Wanderblogs. Subjektives aus Raum und Zeit veröffentlicht er in seinem Kolumnen-Blog Der Schreibende. In den Sozialen Medien ist Hamm aktiv auf Twitter als @DerEntspannende und als @fwhamm, auf Facebook als Der Entspannende und auf Instagram als Der Entspannende. Nachrichten und Anfragen beantwortet Hamm per E-Mail via frank@frank-hamm.com.