Die Auskunft der Schufa nach Artikel 15 DS-GVO

Schufa: In den letzten 12 Monaten übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte

Am 12. Juni 2018 stellte ich einen Antrag in elektronischer Form per E-Mail an die Schufa, um mein Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung in Anspruch zu nehmen. Am 29. Juni lag die Antwort der Schufa in gedruckter Form im Briefkasten. Eine Analyse und meine Meinung zur Auskunft der Schufa.

Das Antwortschreiben der Schufa lag am 29. Juni in meinem Briefkasten. Es ist ein siebenseitiges Schreiben, das auf den 16. Juni 2018 datiert ist. Das Schreiben gliedert sich in folgende Teile:

  • Ein Anschreiben (2 Seiten, netto etwa 0,8 Seiten).
  • Eine Liste von Anfragen und Mitteilungen an die Schufa, die sich auf mich bezogen (1 Seite, netto etwa 0,6 Seiten, 9 Einträge).
  • Eine Tabelle von Wahrscheinlichkeitswerten, welche die Schufa in den letzten 12 Monaten übermittelt hat (1 Seite, netto etwa 0,4 Seiten, 3 Datenzeilen).
  • Mein Basisscore zum 1. April 2018 (1 Seite, netto etwa 0,1 Seiten).
  • Eine Schufa-Information (2 Seiten, netto etwa 2 Seiten).

Jedes Teil des Schufa-Schreibens führe ich hier als Zitat oder Kopie auf.  Sensible Daten mache ich entweder unkenntlich, oder ich kategorisiere sie inhaltlich in <GROßBUCHSTABEN>.

Anschreiben

Sehr geehrter Herr Hamm,

unter der Referenznummer <REFERENZNUMMER> erhalten Sie gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Kopie der am 16.06.2018 zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten.

SCHUFA-Datensatznummer: <DATENSATZNUMMER>
Nachname: <NACHNAME>
Vorname: <VORNAME> <MITTELNAME>
Geburtsdatum: <GEBURTSDATUM>
Geburtsort: <GEBURTSDATUM>
Aktuelle Adresse: <ADRESSE> gemeldet von <ORGANISATION>, gespeichert am <DATUM>
Sonstige, auch frühere Adressen: <ADRESSE>, gemeldet von <ORGANISATION>, gespeichert am <DATUM>

Sie wurden am <DATUM>1984 erstmals nach den Bestimmungen des bis zum 24.05.2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) über das SCHUFA-Verfahren informiert. Weitere gespeicherte Informationen werden separat aufgeführt.

Falls Daten aus Ihrer Sicht unzutreffend sind, wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Telefonnummer 0611 – 92780. Sie erreichen uns an Werktagen montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr. Sie können sich auch einfach über unser Online-Kontaktformular mit Fragen zu den bei der SCHUFA gespeicherten Daten an uns wenden (www.schufa.de/online-kontaktformular). Wir werden die entsprechen den Angaben in Abstimmung mit dem einmeldenden Vertragspartner prüfen. Ihr Bestreiten kann durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht werden. Ergibt die Prüfung, dass die Informationen falsch sind, so werden diese berichtigt. Unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.

Die SCHUFA nutzt im Rahmen der durch sie erteilten Wirtschaftsauskünfte zu Unternehmen Daten der CS Connect GmbH & Co. KG, welche Informationen über Unternehmen und deren wirtschaftlich tätige Personen (z. B. Gesellschafter, Inhaber, Geschäftsführer) speichert. Sofern Sie Informationen darüber erhalten möchten, welche Daten zu Ihrer Person bei der CS Connect GmbH & Co. KG gespeichert sind, bitten wir Sie dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ein Bestellformular für eine Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO), die bei der CS Connect zu Ihrer Person gespeichert sind, finden Sie unter www.cs-connect.de.

Mit freundlichen Grüßen
SCHUFA-Serviceteam

Die Daten sind korrekt. Lediglich an die erstmalige Information über das Schufa-Verfahren im Jahr 1984 kann ich mich nicht erinnern. Laut Wikipedia-Eintrag gehören der Schufa Holding 50 % der CS Connect GmbH & Co. KG und 50 % der CS Connect Verwaltung GmbH. Letztere war laut Eintrag von 2008 bei North Data wiederum persönlich haftender Gesellschafter der CS Connect GmbH & Co. KG. Letztendlich scheint die Schufa mich im letzten Absatz an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft zu verweisen.

Anfragen und Mitteilungen

Am <DATUM>2018 hat <ORGANISATION> eine Anfrage zur Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung „auf Rechnung“ oder „auf Kredit“ gestellt.

Am <DATUM>2018 hat <ORGANISATION> eine Anfrage zur Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung „auf Rechnung“ oder „auf Kredit“ gestellt.

Am <DATUM>2017 hat <ORGANISATION> eine Anfrage zur Identitäts- bzw. Altersprüfung gestellt. Die Prüfung von Identitätsdaten mit Hilfe der SCHUFA kann die Sicherheit im Internet verbessern und auch als Maßnahme zum Jugendschutz (Altersverifizierung) eingesetzt werden. Anhand des SCHUFA-Datenbestandes werden Angaben zur Identität verifiziert, aber keine bei der SCHUFA gespeicherten Daten weitergegeben.

Am <DATUM>2016 hat <ORGANISATION> mitgeteilt, dass ein <KONTOART> unter der Kontonummer <NUMMER> eröffnet wurde. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht.

Am <DATUM>2014 hat <ORGANISATION> den Abschluss eines <VERTRAGSART> gemeldet und hierzu das Servicekonto unter der Nummer <NUMMER> übermittelt. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht.

Am <DATUM>2014 hat <ORGANISATION> den Abschluss eines <VERTRAGSART> gemeldet und hierzu das Servicekonto unter der Nummer <NUMMER> übermittelt. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht.

Am <DATUM>2014 hat <ORGANISATION> den Abschluss eines <VERTRAGSART> gemeldet und hierzu das Servicekonto unter der Nummer <NUMMER> übermittelt. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht.

Am <DATUM>2012 hat <ORGANISATION> unter der Nummer <NUMMER> den Abschluss eines <VERTRAGSART> gemeldet. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht. Gespeichert am <DATUM>.

Am <DATUM>1990 hat <ORGANISATION> mitgeteilt, dass ein <KONTOART> unter der Kontonummer <NUMMER> eröffnet wurde. Diese Information wird gespeichert, solange die Geschäftsbeziehung besteht.

Die Einträge entsprechen generell den Tatsachen. Folgendes fällt mir jedoch auf:

  • Vierter Eintrag: Die Kontoeröffnung fand bereits ein paar Jahre früher statt.
  • Sechster (vorletzter) Eintrag: Zwischen der Meldung der Organisation und der Speicherung der Daten liegen laut Eintrag vier Jahre.

Übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte

Schufa: In den letzten 12 Monaten übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte
Schufa: In den letzten 12 Monaten übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte

Zu der Tabelle der Wahrscheinlichkeitswerte fällt mir folgendes auf:

  • Für den Eintrag in der ersten Datenzeile (2017) gibt es keinen entsprechenden Eintrag in der Liste der Anfragen und Mitteilungen. Die Geschäftsbeziehung mit der Organisation („übermittelt an“) besteht weiterhin.
  • Für den Eintrag in der zweiten Datenzeile (2018) gibt es keinen entsprechenden Eintrag in der Liste der Anfragen und Mitteilungen. Die Geschäftsbeziehung mit der Organisation („übermittelt an“) besteht weiterhin.
  • Der Eintrag in der dritten Datenzeile (2018) entspricht dem ersten Eintrag der Liste der Anfragen und Mitteilungen. Die Schufa hat somit offensichtlich die Anfrage am selben Tag beantwortet.

Damit hat die Schufa in zwei Fällen Daten an eine Organisation übermittelt, ohne dass die Organisation zuvor eine Anfrage gestellt hatte.

Auf Basis der Liste der Anfragen und Mitteilungen in Verbindung mit der Tabelle der Übermittlung von Wahrscheinlichkeitswerte ergeben sich folgende offenen Enden:

  • Zweiter Listeneintrag (2018): Für die Anfrage der Organisation hat die Schufa keine Daten übermittelt.
  • Dritter Listeneintrag (2018): Für die Anfrage der Organisation hat die Schufa keine Daten übermittelt.

Aus diesen insgesamt fünf Punkten ergeben sich für mich zwei Unregelmäßigkeiten, die logischerweise jeweils nur bestimmte Ursachen zulassen.

  • Die Schufa übermittelt Daten an Organisationen, ohne dass von diesen zuvor eine Anfrage gestellt wurde. Entweder sind die mir vorliegenden Daten unvollständig oder inkorrekt, oder es gibt eine Art von „Dauerauftrag“ zur regelmäßigen Übermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten an Organisationen.
  • Die Schufa übermittelt keine Daten, obwohl eine Anfrage gestellt wurde. Entweder sind die mir vorliegenden Daten unvollständig oder inkorrekt, oder die Schufa beantwortet nicht alle Anfragen, oder die Schufa übermittelt weitere Daten außer den Wahrscheinlichkeitsdaten (über die sie mir keine Auskunft gibt).

Weiterhin fehlen mir zum grundsätzlichen Verständnis ein paar Erläuterungen. Insbesondere fehlen in der Legende Zelleneinträge.

  • Spalte „Scorewert“: Hier steht jeweils eine vierstellige Zahl. Ich habe keine Ahnung, was diese Zahl bedeutet.
  • Spalte „Ratingstufe“: Hier steht jeweils ein Buchstabe. Ich habe keine Ahnung, was dieser Buchstabe bedeutet.
  • Spalte „Erfüllungswahrscheinlichkeit“: Hier steht eine Prozentzahl mit zwei Nachkommastellen. Ich vermute, sie soll aussagen, wie wahrscheinlich ich einen Vertrag erfülle.
  • Spalten „Bisherige Zahlungsstörungen“ bis „Anschriftendaten“: Hier stehen Werte, die in der Legende aufgeführt sind.

Basisscore

Am 01.04.2018 beträgt Ihr Basisscore <PROZENTZAHL> von theoretisch möglichen 100 %. Der Basisscore ermöglicht Ihnen eine branchenunabhängige Einschätzung Ihrer Bonität. Er wird als Erfüllungswahrscheinlichkeit in Form eines Prozentwertes dargestellt. Die Berechnung erfolgt einmal pro Quartal auf Basis der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Zunächst habe ich vermutet, dass die Bedeutung des Basisscores der Bedeutung der Spalte „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ entspricht. Doch wenn der Basisscore einmal pro Quartal berechnet wird, dann müssten in der Tabelle der Wahrscheinlichkeitswerte die entsprechenden Spaltenwerte in der zweiten und in der dritten Tabellenzeile diesem Basisscore vom 1. April entsprechen, da diese Wahrscheinlichkeitswerte im zweiten Quartal 2018 übermittelt wurden. Die drei Prozentzahlen unterscheiden sich jedoch.

Schufa-Information

Der zweiseitige Teil SCHUFA-Information (PDF, 295 KB) ist generisch in dem Sinne, dass er keinerlei Bezug zu meiner Person oder meinen Daten hat. Ein Satz jedoch findet meine Aufmerksamkeit:

Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen).

Da steht also tatsächlich etwas zur „Scoreberechnung“ – allerdings so nichtssagend, dass sich wirklich nichts davon ableiten lässt.

Meine Meinung dazu

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich lediglich aus wenigen und allgemeinen Daten wie Adressdaten Rückschlüsse auf eine „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ ziehen lassen. Dann schaue ich mir an, was die Schufa über mich gespeichert hat, und staune. Aus meinen Adressdaten, drei Anfragen (zwei Bonitätsprüfungen und eine Identitäts-/Altersprüfung), zwei Kontoeröffnungen und vier Vertragsabschlüssen (jeweils mit faktisch nur Vertragsart/Kontoart und Organisation) kann die Schufa einen „Score“ für meine Erfüllungswahrscheinlichkeit berechnen.

Die Daten selbst sind für mich hinsichtlich der Datenübermittlung von Organisationen an die Schufa (Anfragen und Mitteilungen) beziehungsweise von der Schufa an Organisationen (übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte) inkonsistent.

Gemäß Art. 12  Abs. 1 Satz 1 DS-GVO habe ich die Informationen der Schufa „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ erwartet. So wirklich hat die Schufa meine Erwartungen nicht erfüllt. Eine „einfache Sprache“ (Wikipedia) stelle ich mir etwas anders vor.

So sind die Sätze und Absätze der „Schufa-Information“ teilweise lang und verschachtelt (und enthalten dann in Klammern noch Erläuterungen – so wie hier). Dann wird auch gerne auf Artikel, Absätze und Buchstaben verwiesen.

Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordem, überwiegen.

Gut, dass ich während meines Wirtschaftswissenschaftsstudiums auch ein paar Semester mit Rechtsvorlesungen hatte. Womöglich fehlt mir da Fachwissen zu Scoring, Vorgehensweisen der Datenspeicherung und/oder Übermittlung. Irgendwie hätte die Schufa auch gleich einen kompletten Ausdruck der Datenschutz-Grundverordnung anhängen können. Wäre dann halt ein Paket geworden.

Als ich meinen Antrag gemäß Artikel 15 stellte, verlangte ich eine Kopie der personenbezogenen Daten in einem elektronischen Format:

Stellen Sie mir eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung, denn ich stelle den Antrag elektronisch und gebe nichts anderes an.

Doch die Schufa schickte mir die Informationen in gedruckter und nicht in elektronischer Form – ohne in irgendeiner Form auf mein Verlangen einzugehen. Das empfinde ich als eine Frechheit.

Mein Unbehagen hinsichtlich der Schufa ist gewachsen. Ich hatte solide Daten erwartet. Stattdessen bekomme ich unzusammenhängende und widersprüchliche Auskünfte sowie nichtssagende Allgemeinplätze. Das beruhigt mich in keinster Weise. Das Geschäftsmodell der Schufa beruht auf Würfeln und Kaffeesatzlesen? Oder hat die Schufa noch viel, viel mehr Daten von mir, die sie einfach nicht rausrückt? Da könnten dann schon mal irgendwelche Verschwörungsgetheorien in mir hochkommen.

<ironie>
In Wirklichkeit ist die Schufa ein Datencenter der NSA und hat alle meine Kontenbestandsdaten sowie alle Buchungsdaten der letzten 57 Jahre. Dann wird mir wieder wohler, denn so kann ich mir auch vorstellen, dass daraus etwas wie „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ aka Basisscore berechnet wird. Alles unter der peinlichen Kontrolle durch HAL 9000. Damit nur nichts schief geht. HAL 9000 weiß schließlich, was er macht.
</ironie>

Die Antwort der Schufa hätte auch „42“ lauten können, damit hätte ich wenigstens etwas anfangen können.

Autor: Frank Hamm

Frank Hamm](https://frank-hamm.com) (* 14. April 1961 in Ingelheim am Rhein) ist ein deutscher Kommunikationsberater, Blogger und Autor. Hamm lebt in der Ortsgemeinde Selzen (Rheinhessen). Im INJELEA-Blog behandelt er seit 2005 Fachliches aus Kommunikation, Produktivität, Kollaboration und Intranets. Als Der Entspannende berichtet Hamm über Wandern, Genuss und Kultur in Deutschland. Sein gleichnamiges Blog gehört zu den etablierten deutschsprachigen Wanderblogs. Subjektives aus Raum und Zeit veröffentlicht er in seinem Kolumnen-Blog Der Schreibende. In den Sozialen Medien ist Hamm aktiv auf Twitter als @DerEntspannende und als @fwhamm, auf Facebook als Der Entspannende und auf Instagram als Der Entspannende. Nachrichten und Anfragen beantwortet Hamm per E-Mail via frank@frank-hamm.com.