Hoffentlich entzieht mir das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bzw. deren Chefin Ulla Schmidt nicht die Erlaubnis, Links auf ihre Seiten zu setzen.
Denn diese Erlaubnis ist widerrufbar. Immerhin habe ich mich an die Verlinkungsregeln des BMG gehalten. Insbesondere sende ich jetzt (innerhalb von 24 Stunden) eine Email an info@bmg.bund.de (lt. Impressum das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat Öffentlichkeitsarbeit) und informiere über die Setzung der Links (die Links habe ich gekürzt):
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Verlinkungsregeln informiere ich Sie hiermit widerruflich, dass ich Sie von dieser Email aus auf Ihre Seite "http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600110/DE/…"
(Verlinkungsregeln) und auf Ihre Seite "http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_599776/DE/…"
(Impressum) gelinkt habe. Zusätzlich erscheinen diese Links auf der Seite http://www.injelea.de/plog/blog.php/injelea/2006/06/13/ein-link…, ebenfalls auf http://feeds.feedburner.com/Injelea sowie auf anderen Seiten der Domain www.injelea.de. Falls Sie eine ausführliche und vollständige Auflistung aller Seiten wünschen, so bitte ich Sie um dementsprechende Kenntnisnahme und Angabe des Dateiformates für diese Liste (z.B. CSV – proprietäre Formate werden von mir nicht unterstützt). Gerne sende ich Ihnen diese Liste zu. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird die Anzahl der Seiten den vierstelligen Bereich nicht erreichen. Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes möchte ich Sie jedoch um eine gewisse Aufwandsvergütung in Höhe Ihrer Wahl bitten.Vorsorglich weise ich Sie auch darauf hin, dass diese von mir gesetzten Links voraussichtlicher weise ebenfalls durch weitere Websites unter Nennung der Domain www.injelea.de aufgeführt werden. Dafür in Frage kommende Websites sind unter anderem http://www.google.de, http://www.yahoo.de, http://www.technorati.com und http://blogsearch.google.com. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass ich auf derartige Quellenzitierungen keinen Einfluss habe.
Freundlicherweise informiere ich Sie, dass ich von einer Nutzung des Logos des BMB absehe, die dementsprechend gesonderte Genehmigung werde ich daher nicht benötigen.
Falls Sie beabsichtigen, mit mir einen Vertrag über die Verlinkung auf eine Seite meiner Domain www.injelea.de abzuschließen, so bitte ich Sie um rechtzeitige Zusendung des Angebotes. Für die Angebotsprüfung und die eventuelle Annahme des Angebotes (und das damit verbundene Zustandekommen des Vertrages) behalte ich mir eine Frist von 3 Wochen nach Erhalt des Angebotes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hamm
P.S.: Bitte betrachten Sie diese Angelegenheit nicht als vertraulich sondern als lustig.
Tatsächlich, ich finde es lustig. Oder traurig. Je nachdem, wie ich die Frage "Wem gehört das Netz?" beantworte.
BTW: Bereits am 1. November 2005 hatte ich in einer ähnlichen Angelegenheit mit einer Email einen Offenen Brief an den ADAC gesendet. Leider habe ich keine Antwort erhalten. Implizit gehe ich daher vom "Einverständnis zur Linksetzung" aus.
[ via Webmaster Blog, law blog und Basic Thinking ]
Technorati Tags: BMG, Ulla Schmidt, Verlinkungsregeln, Bundesministerium für Gesundheit
Update: Um 10:00 Uhr kam direkt schon eine erste Antwort:
Sehr geehrter Herr Hamm,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet.
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Mit freundlichem Gruß******* *****
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit
Sieht mir wie eine "halbautomatische" Antwort aus. Textbaustein, aber ein richtiger Mensch schaut rein :-) Bin mal gespannt…