Ist es etwa Heidi Klums Vater, der da so verwirrt ist? Dabei begeht Herr Günther Klum nach seiner eigenen, verdrehten Logik selbst eine Namensrechtsverletzung.
Ein Günther Klum sendete an Weihnachten dem Werbeblogger eine Email:
Ich öffne eines schönen Weihnachtsmorgens meinen virtuellen Briefkasten und entdecke zwischen tonnenweise, durch den Filter hindurchgeflutschten Spam-Mails, eine Nachricht, die mir sofort ins Auge springt. Sie trägt den kurzen, knackig-kernigen Betreff "Markenrecht" und wurde von niemand geringeren als "Günther Klum" verfasst.
Der Werbeblogger hatte den Namen "Heidi Klum" als Artikelüberschrift für einen seiner Artikel verwendet. Diese Überschrift erscheint dann – wie das durch so ziemlich alle Blogsoftware gemacht wird – als Title Tag und in dem URL.
Dieser Herr Klum scheint mir wirklich sehr verwirrt, wenn er durch die Nennung eines Namens in dem URL als Titel/Anrede/Überschrift eine Rechtsverletzung sieht. Man könnte dieser verdrehten Logik jetzt folgen und Herrn Klum selbst eine Rechtsverletzung vorwerfen. Denn er selbst verwendet ja einen anderen, ihm nicht gehörenden und nicht durch ihn geschützten Namen in der Anrede in seinem Brief:
Guten Tag Herr Breitenbach,
[ siehe Werbeblogger ]