Ganz selten bin ich ein Schwarzseher, das geschieht jedoch – da ich aus Prinzip glücklich bin – eher deutlich weniger als selten.
Nun sagt aber Golem.de "GEZ geht gegen 'GEZ-Gebühren' vor" und berichtet:
In dem von akademie.de in Auszügen veröffentlichten Schreiben werden über 20 Begriffe zum Thema Rundfunkgebühr und GEZ aufgezählt, die laut GEZ falsch sind; die GEZ fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Sollten die aufgeführten Begriffe weiterhin oder erneut verwendet werden, so wäre dann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro fällig.
Dabei handelt es sich offensichtlich um zusammengesetzte Begriffe, die mit "GEZ-" beginnen und anstelle deren die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung anderer Begriffe bzw. Formulierungen verlangt.
Möglicherweise scheint die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen Bürger, die an sich eher unbescholten sind (so wie ich (1)), unter eine Art von Generalverdacht stellen zu wollen:
Mit "GEZ-Verweigerer" seien "offenbar […] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint", so die GEZ.
Ich bin, wie bereits betont, ganz selten nur aber immerhin ein Schwarzseher. Da stellen sich mir doch einige Fragen:
- Wird dann nicht einem "Schwarzseher", so wie ich es ganz selten einer bin, nicht zumindest gedanklich unterstellt, er würde bestimmte Gebühren nicht entrichten?
- Wieso hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal in ihren FAQ beschrieben, was sie unter einem "Schwarzseher" in ihrem Sinne versteht?
- Woher weiß sie denn, dass mit dem verwendeten Begriff "GEZ-Verweigerer" ein und zwar welcher "Schwarzseher" gemeint ist?
- In welcher, wenn überhaupt, Verbindung steht Herr Schäuble zur Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland?
Insofern müsste ich jetzt von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland verlangen, dass sie den Begriff "Schwarzseher" nicht mehr in einem derartigen Zusammenhang verwendet…