Mitte Juni hatte ich einen Link auf die Verlinkungsregeln der Website des BMG gesetzt und darüber berichtet. Bis jetzt habe ich jedoch von Ulla Schmidt oder Vertretung keine Reaktion (außer einer halbautomatischen Eingangsbestätigung) und damit keinen Widerruf erhalten.
Fazit
Daher habe ich jetzt also einen Vertrag mit dem BMG und die Erlaubnis zum Verlinken. Dieser Vertrag gilt sogar für die gesamte Website, denn damals habe ich vorsorglich bereits darauf hingewiesen, dass der Link hier überall auftauchen könnte (moment mal … da ist er wieder).
Bisher hat das BMG noch nicht auf INJELEA verlinkt, zumindest habe ich noch kein Vertragsangebot erhalten…
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