Das Zugangserschwerungsgesetz wird voraussichtlich erst in einigen Wochen in Kraft treten. Doch die Telekom und vier andere Internetprovidern haben bereits vor dem Gesetz einen Vertrag mit der Bundesregierung zur Sperrung von Kinderporno-Seiten abgeschlossen. Ab wann also wird die Telekom den Zugang zum Netz erschweren? "Garantiert nicht vor dem 17. Oktober" versichert ein Telekomvertreter.
Mit vier anderen Internetprovidern unterzeichnete die Telekom am 17.04.2009 einen Vertrag mit der Bundesregierung zur Sperrung von kinderpornographischen Websites. Am 18. Juni verabschiedete der Bundestag mit großer Mehrheit das Zugangserschwerungsgesetz. Dieses Gesetz erst autorisiert nach Ansicht Vieler die Verletzung der Grundrechte wie des Fernmeldegeheimnisses. Allerdings ist dieses Gesetz derzeit noch zur Stellungnahme der EU-Kommission in Brüssel. Die Frist zur Stellungnahme läuft am 8. Oktober ab. Anschließend muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch unterzeichnen. Gültig wird das Gesetz dann mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Es wird also voraussichtlich noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz gültig ist. Womöglich erst im Oktober oder sogar erst im November – falls der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet.
Wann beginnt die "Zugangserschwerung"?
Doch wann beginnen die Internetprovider damit, den Zugang zum Netz zu erschweren? Der Inhalt des Vertrages bleibt der Öffentlichkeit verborgen:
Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.
[ Heise Online – Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren ]
Das Bundeskriminalamt verweigert eine Veröffentlichung des Vertragstextes gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, dies wird mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider begründet
[ Wikipedia – Sperrung von Webseiten in Deutschland (Gesetzgebungsverfahren) ]
Wann wird mein Zugang erschwert?
Ich habe meinen DSL-Anschluss bei der Telekom und wollte wissen, wann die Telekom meinen Zugang zum Netz erschwert. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Telekom mit den vertraglich vereinbarten Maßnahmen (welche auch immer dies sein mögen) bereits vor der Gültigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes beginnt. Ich persönlich würde dies als Einschränkung meiner Grundrechte ohne gesetzliche Grundlage betrachten.
Vergangene Woche rief ich am Montag die Telekom-Hotline an. Die Telekom-Hotline wusste nichts vom Zugangserschwerungs, versprach mir jedoch einen Rückruf. Ohne diesen Rückruf telefonierte ich heute erneut mit der Telekom-Hotline. Die Hotline kannte sich erneut nicht aus mit dem Zugangserschwerungsgesetz, musste Kollegen fragen und legte mich "auf hold". Kurz darauf meldete sich die Buchhaltung, die mir zwar nichts zum Zugangserschwerungsgesetz aber zu meinen Rechnungen sagen konnte. Ich versprach der Mitarbeiterin, mich an anderer Stelle zu erkundigen.
Nicht vor dem 17. Oktober, aber wann?
Die andere Stelle war ein Ansprechpartner Breitband/Festnetz der Pressestelle. Ich beschrieb dem Pressesprecher das Szenario, dass das Zugangserschwerungsgesetz erst
im Oktober oder sogar erst im November in Kraft träte und bat
ihm um Auskunft, wann die Telekom gegebenenfalls den Zugang erschweren würde.
Der Pressesprecher versicherte mir, dass die Telekom den Zugang garantiert nicht vor dem 17. Oktober erschweren werde. Dies hinge mit den technischen Rahmenbedingungen zusammen. Er konnte mir am Telefon nicht unmittelbar sagen, ob die Telekom die Maßnahmen vor Inkrafttreten des Gesetz durchführen werde und versprach mir einen Rückruf.
Ich bin gespannt.
Nachtrag: Der Sprecher wies darauf hin, dass die Telekom den Vertrag bisher im Rahmen der gesetzlichen Regelung gesehen habe.