Netzsperren: Argumente, Gesetzesentwurf und Abgeordnetencheck Wahlkreis Mainz

Am 22.04.2009 hat das Kabinett Netzsperren gegen Kinderpornos beschlos…

Am 22.04.2009 hat das Kabinett Netzsperren gegen Kinderpornos beschlossen (Pressemitteilung des BMWi, PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen). Dieser von Ursula von der Leyen forcierte Feldzug gegen Kinderpornographie hat zu zahlreichem Widerstand geführt. Ich habe meine Argumente gegen die vorgesehenen Netzsperren zusammengefasst und gehe auf den  Gesetzesentwurf ein. In einem Abgeordnetencheck versuche ich herauszufinden, welche Meinung meine Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises 207 Mainz zu den vorgesehenen Netzsperren haben, welche Kontaktmöglichkeiten Sie mir im Netz anbieten und wann Sie demnächst in ihrem Wahlkreis sein werden.

Argumente

Meine Argumente gegen die Netzsperren:

  • Die Maßnahmen sind nahezu wirkungslos.
    • Unbescholtene Bürger gelangen versehentlich auf die "Stoppzeichen", die wahren Pädophilen umgehen die Maßnahmen.
    • Die wahren Pädophilen tauschen ihre Informationen und die Medien (z.B. Bilder, Filme) nicht über "das Internet" aus, sondern über beispielsweise Emails, geschlossene Foren, Telefon, MMS.
    • Wer tatsächlich auf entsprechendes Material "im Internet" zugreifen will, der kann die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb weniger Sekunden umgehen.
  • Die Maßnahmen helfen nicht den Opfern.
  • Die Maßnahmen versuchen erst nach den Straftaten einzugreifen. 
  • Wichtige Ressourcen werden für wirkungslose Maßnahmen "verbraten".
  • Die vorgesehenen Gesetzesänderungen greifen in unzulässiger Weise gegen Grundrechte ein
    • Die Informations- und Meinungsfreiheit in Bezug der Bürger wird eingeschränkt, da sich Bürger nicht über Websites informieren und ihre Meinung darüber austauschen können, denn keine Gerichte stellen die Strafbarkeit dieser Websites fest, sondern das BKA (siehe unten)
    • Kein Vertreter der Presse darf recherchieren, da er sich dadurch möglicherweise strafbar macht.
  • Die Gewaltenteilung wird aufgehoben.
  • Eine Parlamentarische Kontrolle gibt es nicht.

Viele dieser Argumente sind bereits in vielfältiger weise ausgeführt worden. Doch nachdem ich mir den Gesetzentwurf durchgelesen habe, sind mir so einige Gedanken dazu gekommen…

Gewaltenteilung


Das BKA soll die Strafbarkeit von Websites aufgrund nach § 184b des Strafgesetzbuchs feststellen (Gesetzesentwurf):

Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des  Bundeskriminalamtgesetzes führt das  Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von  Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). 

Hier wird gegen ein elementare und inhärente Eigenschaft unserer Demokratie verstoßen: Die Gewaltenteilung (die übrigens in Artikel 20 GG festgelegt ist). Kein Gericht dieser Bundesrepublik und kein Parlamentarier dieser Bundesrepuplik wird zukünftig das Recht haben, die Polizei (hier: BKA Nachtragbei den Netzsperren) zu kontrollieren. Das BKA spricht Recht und entscheidet, welche Auftritte gegen das Gesetz verstoßen, um sie dann selbst zu sperren. Die Rechtsprechung war bislang den Gerichten vorbehalten.

Nicht nur absichtliche sondern auch versehentliche falsche Einträge können nicht unabhängig festgestellt und korrigiert werden.

Unvollständige Anwendung

Obwohl Frau von der Leyen nach ihren Worten das Wohl der Kinder so sehr am Herzen liegt, und sie jegliche Betrachtung und (nachträgliche!) Entwürdigung der Kinder verhindern will, so werden bereits im Gesetzentwurf explizit Dienstanbieter ausgenommen (Gesetzesentwurf):

Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen  zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren.

[ Hervorhebungen von mir ]

Unentgeltlicher Zugang? Pfeif drauf! Kleiner Anbieter? Pfeif drauf! Wo wird beispielsweisewohl ein pädophil-begieriger Student auf solche Websites zugreifen wollen? Von seinem privaten Account bei einem der großen Anbieter? Lächerlich!

Das Stoppzeichen

Echt peinlich. Der Nutzer, der auf ein Stoppzeichen trifft, soll über eine Kontaktmöglichkeit zum BKA informiert werden (Gesetzesentwurf):

Die Diensteanbieter leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert.

Wozu denn? Um etwa zu fragen, worauf man da eben zugreifen wollte? Das genau darf der Nutzer doch nicht wissen. Für alles andere gibt es das Örtliche von Wiesbaden, da steht die Telefonnummer des BKA drin. Und dafür soll der Nutzer dann schließlich (wenn nicht sowieso kostenlos) auch noch Nutzungsentgelte zahlen? Oder gibt es ein Formular zur Kostenerstattung ungewollt aufgerufener Mediendienste?

Haftung

Ausgeschlossen. Ein Shopbetreiber, der auf die Liste gelangt (vielleicht weil er ein Fachbuch über Psychotherapien für Pädophile anbietet?), bekommt von einem Diensteanbieter schon einmal keine Entschädigung für entgangene Umsätze (Gesetzesentwurf):

Die Diensteanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste durch Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 6 nicht ordnungsgemäß umsetzen. 

Wenn nicht vom Dienstanbieter, von wem sonst? Vom BKA etwa? Den Shopbetreiber, dessen Website gesperrt wurde, möchte ich sehen, wie er beim BKA anklopft! Ach so, er darf ja nicht erfahren, dass er auf der Liste steht. Das ist schließlich geheim!

Fernmeldegeheimnis

Heutzutage ist es ganz einfach, das Fernmeldegeheimnis aufzuheben. Man deklariert die Aufhebung als Einschränkung – dann reicht eine kurze Erwähnung im Gesetz (Gesetzentwurf):

Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die Absätze 2, 4 und 5 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

Wofür dürfen die Diensteanbieter die personenbezogenen Daten außer zur Übermittlung an die zuständigen Stellen verwenden (Gesetzesentwurf)?

Die
Diensteanbieter dürfen […] personenbezogene Daten erheben und
verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten
nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren
Anordnung übermittelt werden.  

Parlamentarische Kontrolle

Eine Parlamentarische Kontrolle ist nicht vorgesehen. Je nach Interpretation könnte man allerdings auch meinen, sie hieße ab sofort "Evaluierung" (Gesetzentwurf):

Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes. 

Ein Bericht stellt also eine Evaluierung dar. Das Lesen dieses Berichts ("Evaluierung") bzw. das Diskutieren darüber könnte somit als Parlamentarische Kontrolle interpretiert werden. Super Sache. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht. Das sollte für alle Gesetze und Maßnahmen der Regierung übernommen werden.

Wahlkreis 207 Mainz

Im Bundestag sitzen drei Mitglieder aus dem Wahlkreis 207 Mainz, in dem ich aufgrund meines Wohnsitzes auch meine nächste Bundestagswahl treffe:

Ich habe ihre jeweilige persönliche Website besucht, um mich nach Kontaktmöglichkeiten, Terminen sowie möglichen Stellungnahmen zu erkundigen. Weiterhin habe ich auf Abgeordnetenwatch nachgesehen, ob es Fragen und Antworten zu den Netzsperren gibt.

Rainer Brüderle

Rainer Brüderle gibt auf der Kontaktseite seines Webautritts die Adressen und Telefonnummern seines Berliner Büros und seines Wahlkreisbüros in Mainz an. Als E-Mailadresse gibt er seine Adresse beim Bundestag an.

Ich habe keine Terminseite auf seinem Webauftritt gefunden, der ich seine nächsten Termine in unserem Wahlkreis entnehmen kann.

Ein Standpunkt zu den Netzsperren ist nicht vorhanden.

Auf Abgeordnetenwatch.de gab es die erste Frage zur Netzsperre am 12. Mai, die bislang unbeantwortet blieb. 

Ute Granold

Ute Granold gibt auf der Kontaktseite ihres Webautritts die Adressen und Telefonnummern ihres Berliner Büros und ihres Wahlkreisbüros in Mainz an.
Als E-Mailadresse gibt sie Adressen beim Bundestag an.

Ich habe keine Terminseite auf ihrem Webauftritt gefunden, der ich ihre nächsten Termine in unserem Wahlkreis entnehmen kann.

Ein Standpunkt zu den Netzsperren ist nicht vorhanden.

Eine Frage auf Abgeordnetenwatch.de zur Netzsperre beantwortet Granold mit der Aufzählung von Fakten und der Wiederholung von Passagen der Pressemitteilung vom 22.04.2009 (ohne deren Quelle zu nennen). Weiterhin wiederholt sie die von Frau Leyen bekannte Behauptung, dass Netzsperren erfolgreich seien:

Damit schlägt Deutschland nun einen Weg ein, der bereits v.a. in Skandinavien von Norwegen und Dänemark mit Erfolg gegangen wird.

Immerhin befürwortet sie "… ausdrücklich den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll." (siehe oben meine Meinung zur sogenannten "Evaluierung"). 

Michael Hartmann

Michael Hartmann gibt auf der Kontaktseite seines Webauftritts die Adressen und Telefonnummern seines Berliner Büros und seines Wahlkreisbüros in Mainz an.
Als E-Mailadresse gibt er Adressen beim Bundestag an.

Auf seiner Terminseite gibt es eine Auswahl der öffentlichen Wahlkreistermine, die er in nächster Zeit wahrnehmen werde. Allerdings gibt es keine Einträge.

Ein Standpunkt zur Netzsperre ist nicht vorhanden.

Auf Abgeordnetenwatch.de beantwortet Hartmann Fragen zu den Netzsperren (u.a. zur "Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit und eine staatliche Zensur") mit dem Hinweis auf das "laufende Verfahren" und verweist auf die Anhörung im Wirtschaftsausschuß:

Am 27.05.09 erfolgt dann eine Anhörung im federführenden Wirtschaftsausschuss in der die von Ihnen angesprochenen Fragen sorgfältig geprüft werden.

Erst danach ist eine abschließende Bewertung des Gesetzes möglich.

Fazit Abgeordnetencheck

Es gibt Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Post und Telefon. Ich konnte nicht feststellen, wann meine Abgeordneten im Wahlkreis sein werden. Standpunkte zu den Netzsperren gibt es auf den persönlichen Websites nicht. Auch auf Abgeordnetenwatch gibt es (bis auf die Befürwortung Granolds für die "Evaluierung") keine persönliche Stellungnahmen zu den Netzsperren. Immerhin: Das Netz ist für die Abgeordneten als Visitenkarte vorhanden.

Links zum Artikel

Auf Agglom gibt es Links zum Artikel in einem Set: "Netzsperre 2009 gegen Kinderpornografie ("Zensursula") / Wahlkreis 207 Mainz". Zum Durchblättern gibt es eine Webslideshow.

Autor: Frank Hamm

Frank Hamm](https://frank-hamm.com) (* 14. April 1961 in Ingelheim am Rhein) ist ein deutscher Kommunikationsberater, Blogger und Autor. Hamm lebt in der Ortsgemeinde Selzen (Rheinhessen). Im INJELEA-Blog behandelt er seit 2005 Fachliches aus Kommunikation, Produktivität, Kollaboration und Intranets. Als Der Entspannende berichtet Hamm über Wandern, Genuss und Kultur in Deutschland. Sein gleichnamiges Blog gehört zu den etablierten deutschsprachigen Wanderblogs. Subjektives aus Raum und Zeit veröffentlicht er in seinem Kolumnen-Blog Der Schreibende. In den Sozialen Medien ist Hamm aktiv auf Twitter als @DerEntspannende und als @fwhamm, auf Facebook als Der Entspannende und auf Instagram als Der Entspannende. Nachrichten und Anfragen beantwortet Hamm per E-Mail via frank@frank-hamm.com.