Flickr bietet Bloggern mit "Blog this" die Möglichkeit, ein Bild im eigenen Blog zu veröffentlichen. Und zwar jedes Bild, das man auf Flickr sieht. Genau das habe ich auch – fahrlässig, wie ich zugebe – in dem Beitrag "Katzenkontent: The melting pose (in yoga)" getan.
Denn für jedes Bild gibt es das Recht des Urhebers. Im Spreeblick hat Johnny in "Darf ich das Bloggen?" auch diesen Aspekt beleuchtet:
Achtung! Die „Blog this!“-Funktion bei flickr ist kein Freibrief zur Nutzung aller flickr-Inhalte! In den flickr-AGB findet man klare Hinweise darauf, dass Nutzer für die Einhaltung geltender Gesetze selbst verantwortlich sind. Viele flickr-Nutzer nehmen Abstand von den CC-Lizenzen, allein die Tatsache, das ein Foto bei flickr zu finden ist, berechtigt also nicht zur eigenen Nutzung des Bildes.
Für das Bild (dieses total süßen Yoga-Kätzchens) gilt: "© All rights reserved". Deswegen habe ich aus dem o.g. Beitrag das Bild entfernt und nur den Link auf das Bild stehengelassen.
Mit ein bißchen Aufpassen und Nachdenken hätte ich es eigentlich selbst merken müssen. Aber danke, Johnny, für den Stubser.
Update: Fragen kostet nix. Gini hat mir freundlicherweise erlaubt, das Photo in meinem Blog zu benutzen. Danke, Gini!