Heute hielt die Polizei bei einer NPD-Demonstration einen Journalisten fest. Sie warf ihm vor, einen der NPD-Demonstranten geschlagen zu haben.
Als die Polizei bei dem angeblich Geschlagenen nachfragte, äußerte dieser:
Geschlagen? Keiner, aber der Typ hat Fotos gemacht, Portraitfotos, das darf er nicht
Offensichtlich hatten die Polizisten da etwas mißverstanden… Danach übergab die Polizei die Personalien des Journalisten, Thomas Wanhoff, dem plötzlich anwesenden Anwalt des Beschuldigenden – jetzt vorgeblich, weil Portraitfotos gemacht worden seien. Und dies beim Fotografieren von Menschengruppen bei einer öffentlichen Demonstration. Hm, da gibt es doch tatsächlich einen Paragrafen 187 des Strafgesetzbuches; vielleicht sollte man sich den mal genauer durchlesen:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Glücklicherweise lassen sich Demokraten nicht ihre Demokratie verbieten: Thomas Wanhoff hat die Bilder bei Flickr und bei der Frankfurter Neue Presse online gestellt. Schließlich zeigen sie eine öffentliche Demonstration…
Weiterlesen: Thomas Wanhoffs Weblog – "Wenn die Polizei macht, was die NPD will"
Die Welt ist ganz schön verquer. Irgendwie erinnert mich das an eine Szene in Frontal 21 (?), wo Demonstranten Reporter und Kameramann anpöpelten und die Handvoll anwesender Polizisten nur widerwillig nach Verstärkung rief – die nach wenigen Minuten wieder abzog…