Am 4. Februar habe ich eine Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag zur Änderung des Artikel 5 Grundgesetz eingereicht. Jetzt ist die Petition auf der Petitions-Website des Deutschen Bundestages online und kann von jedem mitgezeichnet werden.
Mit der Petition möchte ich erreichen, dass zukünftig explizit Medienfreiheit statt Pressefreiheit garantiert wird:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Artikel 5 (1) Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Der bisherige Text: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." möge geändert werden in:
"Die Medienfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung über Kanäle wie Rundfunk, Film oder Internet werden gewährleistet."
Jeder kann diese Petition mitzeichnen. Zur Petition auf dem Petitionsserver des Deutschen Bundestages
Grundgesetz – Medienfreiheit vom 04.02.2009
Auf dem Petitionsserver gibt es in einem Forum die Möglichkeit die Petition an den Deutschen Bundestag zu diskutieren.
Weitere Informatinen gibt es im Artikel (nein, nicht im Grundgesetz sondern auf INJELEA.de) "Pressefreiheit und Medienfreiheit: Petition an den Bundestag zur Grundgesetzänderung".
Jetzt muss kurzfristig offline, aber ich werde mich in die Diskussion wieder einklinken. Ich komm‘ wieder, keine Frage!