So weit: Die Deutsche Bahn gibt auf! So gut: Es wird also laut Mathias Schindler "keine weiteren juristischen Schritte gegen ‚diesen Blogger‘" geben, Markus Beckedahl kann seine Zeit wieder sinnvoller verwenden, die kommende re:publica’09 vorbereiten und die Deutsche Bahn kann nach diesem PR-Gau ihre Wunde lecken.
So schlecht
Mathias Schindler fasst die Position der Deutschen Bahn nach einem Telefonat mit einem Sprecher der Bahn zusammen:
- Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen” durch die Veröffentlichung des Memos.
- Man habe die Abmahnung als ein Mittel erachtet, um dieses Memo aus dem Netz zu bekommen.
- Dieser Versuch ist ja nun offensichtlich gescheitert.
- Man werde darum von weiteren Versuchen absehen, das Memo mit juristischen Mitteln offline zu bekommen.
- Es wird keine gesonderte Mitteilung an die Presse zu diesem Thema geben, auch Markus Beckedahl wird nicht direkt darüber informiert werden, dass die Bahn ihn in dieser Sache nicht mehr behelligen wird.
Was also bleibt, ist der Vorwurf der Deutschen Bahn, Markus Beckedahl habe Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sittenwidrige vorsätzliche Schädigung begangen:
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB.
Ist das gut und die Bahn böse?
Zunächst einmal hat sich die Deutsche Bahn mit dem vorläufigen Ende dieser unrühmlichen Abmahnung einen PR-Gau eingefahren. Was solls, die Reputation des Unternehmens Deutsche Bahn ist eh im Keller, könnte jemand bei der Bahn denken. Für viele hat die Bahn aber jetzt komplett den Ruf eines bösen Buben.
Wenn ich das richtig verstehe, behauptet die Deutsche Bahn nach wie vor, Markus Beckedahl habe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Bürgerliches Gesetzbuch verstoßen. Für mich scheint es nach dem Durchlesen des anwaltlichen Schreibens an die Bahn allerdings so, dass diese behauptete Tatsache nicht zutrifft.
Doch ist diese behauptete Tatsache (gegen zwei Gesetze verstoßen zu haben und dabei auch sittenwidrig gehandelt zu haben) geeignet, Markus Beckedahl verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen? Ist das vorläufige Ende wirklich gut so oder ist es noch viel Schlimmer: Die Bahn ist richtig böse?
§ 186 StGB (Strafgesetzbuch): Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da erwischt mich meine juristische Unkenntnis: Bezieht sich das "Wer" in diesem Paragrafen nur auf natürliche oder auch auf juristische Personen? Ich vermute aufgrund der Freiheitsstrafe eher nicht…
Doch ein schönes Gedankenspiel bleibt. Denn das wäre ein weiteres Ende und ein noch größerer PR-Gau für die Bahn: Markus Beckedahl verklagt die Bahn und gewinnt :-)