Heute morgen habe ich eine Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Ich möchte eine Änderung des Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erreichen, denn ich halte den Text "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." für veraltet und dringend überarbeitungsbedürftig.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes stammt aus dem vergangenen Jahrhundert Jahrtausend, spricht noch von "Pressefreiheit", "Rundfunk" und "Film" und spiegelt nicht die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Gesellschaft wider.
Im vergangenen Jahr hatte ich über den Artikel 5 GG bereits nachgedacht (Das Recht zum Bloggen (Authorisierung durch das Grundgesetz)) und mit einer Petition geliebäugelt. Jetzt überzeugte mich ein aktueller Anlass, die Petition einzureichen. Der aktuelle Anlass ist die Abmahnung Markus Beckedahls durch die Deutsche Bahn. Markus hat in der Welle nach der Abmahnung ein Interview für Julia Seeliger gegeben und darin auch auf die Pressefreiheit Bezug genommen:
Mich interessiert im Moment auch, ob die Pressefreiheit mich schützt.
[…]
Allerdings muss man klar sagen: Mein Fall ist nicht die typische Blogger-Abmahnung, sondern hier geht es eher um journalistische Fragen der Pressefreiheit.
Selbst Markus ist also in dieser veralteten Denkhaltung gefangen und
versucht sich über eine Positionierung als Journalist zu befreien. Doch
ist er Pressejournalist, Rundfunkjournalist oder Filmjournalist? Kann er auf seinem Blog überhaupt für irgendeine dieser Rollen die Pressefreiheit für sich in Anspruch nehmen?
Die Ursache für dieses Dilemma ist nicht die Gesellschaft sondern die gesellschaftsfremd gewordene Formulierung im Artikel 5 Grundgesetz. Diese Text zur Pressefreiheit muss daher zu einem Text zur Medienfreiheit und zur Freiheit der Kanäle geändert werden!
Wortlaut der Petition
Deswegen habe ich eine Petition an den Bundestag eingereicht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Artikel 5 (1) Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Der bisherige Text: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." möge geändert werden in:
"Die Medienfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung über Kanäle wie Rundfunk, Film oder Internet werden gewährleistet."
Meine Begründung für die Petition
Die bisherige Einschränkung des Textes auf Freiheit in der Berichterstattung für "Presse", "Rundfunk" und "Film" stellt eine unzulässige Zensur dar und schließt zunehmende Bevölkerungsanteile von der Berichterstattung sowie der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung aus. Des Weiteren wird der Entwicklung in den Kommunikationskanälen und ihrer Bedeutung für die Berichterstattung keine Rechnung getragen.
Der Begriff "Presse" entstammt der vor Jahrhunderten entstandenen Druckerei, die heutzutage abnehmende Verbreitung erfährt. Rundfunk und Film sind unidirektionale Verbreitungskanäle, die im vergangenen Jahrhundert enstanden. Berichterstattung und Vermittlung erfolgen inzwischen zu einem großen Teil durch andere Medien (s.a. Medium, Wikipedia: "Medium als Übermittler von Informationen").
Heutige Medien sind aufgrund der sozialen und technischen Entwicklung nicht auf umfangreiche Organisationen sowie technische Einrichtungen oder finanzielle Ausstattung angewiesen. Die Bedeutung der neuen Medien (Blogs, Soziale Netzwerke) und der neuen Kanäle (z.B. Internet, Mobiles Internet) für die Berichterstattung sowie der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung ist erheblich gewachsen.
Die nachwachsende Bevölkerung (s.a. Digital Natives) nutzt zunehmend andere Kanäle als Rundfunk oder Film für die Berichterstattung und um sich am politischen und gesellschaftlichen Dialog zu beteiligen. Aber auch Ältere wenden sich anderen Medien (z.B. Blogger) und Kanälen (z.B. Internet) zu.
Eine Änderung des Grundgesetzes ist notwendig, um bereits stattgefundene Änderungen in der Bevölkerungstruktur und der andauernden Veränderungen der Medienstruktur Rechnung zu tragen. Gleichzeitig darf die Änderung keine explizite und ausschließliche Nennung von einzelnen Medien oder Kanälen vornehmen. Die Änderung muss zukunftsfähig sein und Entwicklungen wie Soziale Netzwerke oder die Verschmelzung von Fernsehen und Internet berücksichtigen.
Diejenigen Bevölkerungsteile bzw. Bürger, welche die neuen Medien und neuen Kanäle zur Berichterstattung und politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung nutzen, werden durch den Artikel 5 (1) Satz 2 ausgeschlossen. Alle Menschen müssen auch vor dem Gesetz gleichgestellt werden (s.a. Artikel 3 (1) GG).
Umfrage / Poll
Die gesamte Petition
Weil ich glaube, dass der Vorgang und dieses Dokument von öffentlichem Interesse ist, weil mir dieses Dokument unaufgefordert zum Download angeboten wurde und weil ich glaube, damit keinen Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu begehen, gibt es meine Petition auf Scribd und hier in vollem Umfang:
Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag: Änderung Artikel 5 Grundgesetz
Der Link zur Petition
Den Link auf meine Petition werde ich hier im Blog veröffentlichen sobald und falls die meine Petition als Öffentliche Petition anerkannt und auf der Plattform veröffentlicht wird.