Die deutsche Telekom wird die Netzsperren am 17. Oktober ohne die Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes aktivieren, falls das Gesetz bis dahin noch nicht in Kraft ist. Grundlage ist der Vertrag, den die Telekom zusammen mit vier anderen Internetprovidern am 17. April mit der Bundesregierung abgeschlossen hat. Dies teilte ein Sprecher der Telekom heute auf Nachfrage mit.
Die Sperre würde allerdings anders aussehen: An Stelle des Stoppschildes erhielte der Benutzer eine Fehlerseite. Die Telekom habe den Vertrag bisher im Rahmen der gesetzlichen Regelung gesehen. Die Aktivierung ohne Zugangserschwerungsgesetz würde der Telekom zwar nicht gefallen, sie erfolge aber zum Schutze der Kinder. Die Telekom würde dabei entsprechende rechtliche Verfahren in Kauf nehmen, so der Sprecher.
Heute erschienen Meldungen, wonach das BKA mit einer geheimen Richtlinie Druck auf die Internetprovider ausübt ("ZEIT – BKA bastelt heimlich am Zensurgesetz", "BTAZ – BKA in voller Fahrt"). Mit den Äußerungen des Telekomsprechers wird klar, dass zumindest die Telekom diesem Druck nachgeben will.
Bereits vor Abschluss des Vertrages im April gab es Stimmen, die rechtliche Bedenken äußerten. Zu ihnen gehörte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die eine sichere gesetzliche Grundlage forderte. Diese gesetzliche Grundlage in Form des Zugangserschwerungsgesetzes wird möglicherweise jedoch nicht zum 17. Oktober in Kraft sein, denn es ist noch zur Stellungnahme der EU-Kommission in Brüssel. Nach der Stellungnahme muss Bundespräsident Köhler das Gesetz noch unterzeichnen.
Nachtrag (28.09.2009): Ein Sprecher der Telekom informierte mich heute darüber, dass die Telekom den 17.10.2009 als Aktivierungstag anstrebt. Auf Grund der umfangreichen technischen Maßnahmen könne es jedoch zu einer Verzögerung in der Umsetzung kommen.