Gerade habe ich mir trigami etwas näher angesehen, und ich war kurz davor mich zu registrieren. Das habe ich dann doch aufgrund der AGBs gelassen.
Was ist trigami?
trigami ist ein Meinungs-Marktplatz und eröffnet Blogs als Marketingkanal. Unternehmen können über trigami Produkt-Rezensionen bei Bloggern in Auftrag geben, welche dann in redaktioneller Freiheit von den Bloggern verfasst und veröffentlicht werden.
[ trigami FAQ ]
Freistellung
Zunächst las ich eher routinemäßig die AGBs durch. Dann jedoch stolperte ich über den Punkt 6, der eine Freistellung trigamis von Kosten einer Rechtsverteidigung freistellt. Diesen Punkt müsste ich als Bestandteil der AGBs bestätigen:
6. Freistellung
Kunden, die Schäden bei anderen Kunden oder Dritten verursachen, stellen trigami von jeglichen Ansprüchen vollumfänglich frei und übernehmen auch die gesamten Kosten der Rechtsverteidigung von trigami.
Wenn ich Mist baue, dann habe ich dafür geradezustehen und die Suppe auszulöffeln. Das ist okay.
Aber habe ich das richtig verstanden?
Wenn im Rahmen eines Zivilrechtsverfahrens beispielsweise Schadensersatzsprüche an trigami gestellt würden, dann müsste ich deren Kosten für eine Rechtsverteidigung übernehmen? Bloß, weil trigami meinen Blog-Artikel dem Unternehmen vermittelt hat und dann von dem Unternehmen angegangen wird? Oder möglicherweise ein drittes Unternehmen aufgrund meines Artikels trigami rechtlich angeht?
Und vor allem: Nicht nur müsste ich die Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen, ich müsste komplett für trigami einstehen. Wo trigami doch nur der Vermittler ist habe ich das komplette Risiko auch für trigami.
Eine derartige Freistellung bin ich nicht bereit zu vereinbaren – andere mögen das anders sehen.
Vielleicht verstehe ich das ja auch falsch, aber der Text ist recht einfach und eindeutig.
Zum Thema trigami AGBs siehe auch:
- Poker, Trigami und eine Frage zum Mail- und anderem Blogspam von Don Alphonso
- Werbemakler trigami von Wolfgan Jarausch