Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren.
Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für "Erlaubnis" her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen.
[ Quelle: Artikel Zitat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. August 2006, 08:36 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zitat&oldid=20369224 (Abgerufen: 11. September 2006, 07:22 UTC) ]
Mein Blog ist meine Schlacht
[ Quelle: Gesprochenes Wort Zitat. In: Schwabenheim an der Selz. Von: Frank Hamm. Bearbeitungsstand…. ]