Gerade lese ich bei Robert "ungefragt eMails veröffentlichen" und darüber, dass ein ungefragtes Veröffentlichen von Emails ein Vertrauensbruch darstellt:
Ein Nachfragen beim Absender ist nie eine schlechte Idee, sondern auch ganz einfach ein rechtliches Muss. Je nach Inhalt kann es sein, dass man persönliche Daten entfernt, Sätze korrigiert, den Inhalt selbst ergänzt oder kürzt. Bevor man die Mail aufs Blog schmeißt. Bin bis dato mit dieser simplen Nachfragerei gut gefahren.
Robert hat Recht. Besonders damit, dass das ungefragte Veröffentlichen von Emais einen Vertrauensbruch darstellt.
Deswegen habe ich meinen Code of Conduct angepasst und um folgenden Passus ergänzt:
Mitteilungen an mich
- Ich frage beim Absender nach, bevor ich Inhalte und Absender einer Mitteilung an mich öffentlich bekanntgebe.
- Ich entferne persönliche Daten zuvor.
- Eine Ausnahme bilden „quasi-öffentliche“ Mitteilungen mit erkennbarem oder zu vermutendem großen Verteiler wie beispielsweise Pressemitteilungen. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass so viele Adressaten die Mitteilung erhalten haben, dass dies einer Veröffentlichung gleichkommt. Dann zitiere und veröffentliche ich (mit Ausnahme persönlicher Daten wie der Email-Adresse) Inhalte aus diesen Mitteilungen.